EED III Gebäudeinventarliste

Nach den Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sind Gemeinden verpflichtet, ein Gebäudeinventar der beheizten oder gekühlten Gebäude zu erstellen, die sich entweder in ihrem Eigentum befinden oder von ihnen genutzt werden und eine beheizbare Gesamtnutzfläche von über 250 m² aufweisen.

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